Ziele des Präventionsrats 

 

Das Ziel des Präventionsrats Friesoythe (PRF) ist insbesondere die Förderung eines friedvollen Zusammenlebens und eine Verbesserung der Lebensqualität in Friesoythe und umzu.

 

Der PRF strebt eine Stärkung von Gemeinschaftssinn und „Wir-Gefühl“ an und versucht durch Eigeninitiativen und Selbstorganisation die „Kultur des Miteinander und Hinsehens“ zu fördern.

 

Hierzu möchte der PRF primär eine Vernetzung im Sinne von Zusammenarbeit und Informationsaustausch zwischen den Organisationen, Institutionen und Behörden vorantreiben.

 

Die Präventionsarbeit im Sinne einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe macht die strukturierte und auf Dauer angelegte Zusammenarbeit möglichst vieler Institutionen und Einzelpersonen unumgänglich.

 

Der PRF möchte daher die unterschiedlichen kommunalen und regionalen Kräfte zusammenführen, Kompetenzen bündeln und somit eine nachhaltige, verlässliche Kommunal- und Regionalprävention aufbauen.

 

Grundsätzlich steht der PRF allen Themen offen gegenüber. Diese Offenheit ermöglicht den flexiblen Umgang mit regionalen Veränderungen und verhindert einen Ausschluss potentiell Interessierter, die sich durch eine eventuell zu eng gefasste inhaltliche Schwerpunktsetzung nicht angesprochen fühlen.

 

Dennoch haben wir folgende Themenbereiche, die den inhaltlichen Rahmen abstecken:

 

  • Zivilcourage
  • Jugendhilfe und Kriminalprävention
  • Gewaltprävention
  • Gesundheitsprävention (Frühkindliche Hilfen)
  • Suchtprävention (z. B. gegen Alkohol-, Drogen-, Spiel- und Mediensucht)
  • Förderung der öffentlichen Sicherheit
  • Integrationsförderung
  • Subjektive Kriminalitätsfurcht

 

 

 Folgendes bildet die Arbeitsgrundlage des PRF:

 

1. Der Präventionsrat Friesoythe ist ein Verein, in dem auf freiwilliger Basis Privatpersonen, Institutionen und Organisationen zusammentreffen, um gemeinschaftlich an der Verwirklichung der Ziele des Präventionsrates zu arbeiten.

 

2. Der PRF ist ein Bestandteil von diversen Netzwerken.

 

3. Der PRF setzt sich aus dem Vorstand und den verschiedenen, situativ zu bildenden, Arbeitskreisen (AK) zusammen.

 

4. Die Mitarbeit im PRF erfolgt über eine Mitgliedschaft. Für externe fachkompetente beratende Personen/ Institutionen ist sie nicht notwendig. Eine regelmäßige Mitarbeit ist im Hinblick auf eine kontinuierliche Präventionsarbeit erwünscht.

 

5. Der PRF ist basisdemokratisch organisiert. Die Mitglieder des PRF sind gleichberechtigt. Alle Entscheidungen werden nach dem Mehrheitsprinzip gemeinsam von allen Teilnehmern des Vereins beschlossen. Jedes Mitglied ist stimmberechtigt.

 

6. Der Vorstand fungiert als Steuerungsgruppe, der die organisatorische Verwaltung des Präventionsrat Friesoythe obliegt. Sie leitet und moderiert die Arbeit des Präventionsrats. Sie stellt sicher, dass der PRF die in der Präambel festgelegten Ziele dauerhaft verfolgt. Sie legt die Termine des Vereins fest und organisiert die frühzeitige Einladung der Mitglieder und externer Interessierter. Sie macht Vorschläge für Tagesordnungspunkte und regt die Mitglieder des Präventionsrats zur aktiven Mitarbeit an. Sie koordiniert die Arbeitsgruppen und führt deren Ergebnisse zusammen. Zudem ist sie für die Organisation der Öffentlichkeitsarbeit zuständig. Der Vorstand setzt sich aus gewählten Mitgliedern des Vereins zusammen.

 

7. Die Arbeitskreise des Präventionsrats arbeiten selbstständig an den ausgewählten Themenschwerpunkten, die jedoch im Einklang mit den Zielen des Präventionsrats stehen müssen.

Die Organisation der Arbeitsgruppen (Termine, Arbeitsstruktur, Zusammensetzung etc.) obliegt ihren Mitgliedern.

Die Mitgliedschaft in den Arbeitsgruppen erfolgt auf freiwilliger Basis.

Die Arbeitsgruppen wählen in Eigenregie eine/n Sprecher/in. Diese/r steht mit der Steuerungsgruppe in engem Austausch. Die Mitglieder der Arbeitsgruppen stellen sicher, dass die Arbeit kontinuierlich und zielgerichtet erfolgt.

Die Steuerungsgruppe ist über jegliche Aktivität der Arbeitsgruppen zeitnah zu unterrichten. Sie soll beispielsweise über die inhaltliche Ausrichtung, Termine, Teilnehmer und etwaige Probleme informiert werden.

Die Arbeitsgruppen dürfen Arbeitsergebnisse nur in Abstimmung mit der Steuerungsgruppe veröffentlichen.

 

8. Die Öffentlichkeitsarbeit obliegt dem Vorstand. Individuelle Aussagen aller Mitglieder müssen als solche deutlich gemacht werden.